Gottesdienst mit Hochzeitssegen

Am Sonntag, den 30.08.2026, durften wir in der Gemeinde eine Hochzeit feiern. Julia und Daniel empfingen im Rahmen des Gottesdienst den Segen zur Ihrer Hochzeit.

Der Gottesdienst mit dem Thema "Das Leben achten und bewahren" hatte das im 2. Mose 20, 13 stehende 5. Gebot mit den Worten "Du sollst nicht töten" als Grundlage. Dienstleiter, Priester Schumacher ging darauf ein, dass das für den Gottesdienst vorgesehene Textwort auf den ersten Blick als unpassend für eine Hochzeit empfunden werden könnte. Das Gebot umfasst aber mehr. Es geht darum auch in Gedanken seinen Nächsten nichts Böses zu wünschen. Insbesondere können Worte verletzen und fallen somit auch unter das 5. Gebot. Wir werden aufgefordert, Leben zu schützen und zur Entfaltung kommen zu lassen. Freundliche Worte zu unseren Nächsten können belebend sein, Zuwendung kann heilsam sein. 

Das Gebot soll uns nicht erdrücken, sondern Orientierung geben.

Die Gedanken zur Achtung des Nächsten passen somit sehr gut auch für eine Ehe und sind somit auch Rat für das Hchzeitspaar.

Eine Chorgruppe leitete die Handlung zur Hochzeit mit dem Lied "Herr, ich komme zu dir" ein. In der Ansprache zum Hochzeitsegen gab Priester Schumacher dem Brautpaar das Wort aus dem 73. Psalm, die Verse 23-26 und 28 mit auf den gemeinsamen Weg. Dort heißt es "Dennoch bleibe ich stets an dir, denn du hälst mich bei meiner rechten Hand, du leitest mich nach deinem Rat und nimmst mich am Ende in Ehren an. Wen ich nur dich habe, so frage ich nichts nach Himmel und Erde. Wenn mir gleich Leib und Seele verschmachtet, so bist du doch, Gott, allezeit meines Herzens Trost und mein Teil. Das ist meine Freude, dass ich mich zu Gott halte und meine Zuversicht setze auf Gott den Herrn, dass ich verkündige all dein Tun." Nach dem Trausegen gratulierten die Kinder Ihrer Chorleitein Julia und Ihrem Pianisten Daniel mit dem Lied "Gemeinsam unterwegs".

Gebet und Schlussegen beendeten den Gottesienst, anschließend stimmte die Gemeinde zu dem Kanon "Wo die Liebe wohnt" ein. Zusammen mit der Familie des Hochzeitspaares war die gesamte Festgemeinde in den Kirchengarten zur Hochzeitsfeier eingeladen. Im Verlauf des Nachmittags erklangen dann noch viele Lieder im Kirchengarten.